Grundlagen
Börsenpreis vs. Endpreis: Woraus besteht dein Strompreis?
Aktualisiert am 12. Juli 2026
Wer eine Stromrechnung liest, stößt schnell auf eine Zahl von rund 35 bis 40 Cent pro Kilowattstunde. An der Strombörse wird dieselbe Kilowattstunde aber oft für nur 7 bis 9 Cent gehandelt. Wie passt das zusammen? Die Antwort: Der Börsenpreis ist nur einer von mehreren Bausteinen. Auf ihn kommen Netzentgelte, staatliche Steuern und Umlagen sowie die Mehrwertsteuer obendrauf. Dieser Artikel zerlegt den Endkundenpreis in seine Bestandteile.
Der Day-Ahead-Börsenpreis: der Rohstoffpreis
Der eigentliche “Rohstoff” Strom wird an der Börse gehandelt, überwiegend auf dem Day-Ahead-Markt der EPEX SPOT. Dort ergibt sich für jede Stunde ein Großhandelspreis in Euro pro Megawattstunde (€/MWh). Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Grundlast-Börsenpreis (Base) bei rund 89 €/MWh, also etwa 8,9 ct/kWh1. Dieser Preis schwankt stark – von negativen Werten an sonnigen Mittagen bis zu Spitzen von über 500 €/MWh an knappen Abenden.
Der Börsenpreis ist der einzige Bestandteil, der sich bei einem dynamischen Tarif stündlich ändert. Alles Weitere kommt als weitgehend feste Aufschläge hinzu – und genau diese Aufschläge machen den größeren Teil der Rechnung aus.
Die drei großen Blöcke
Aktuelle Auswertungen zerlegen den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis in drei große Blöcke2:
| Block | Anteil (ca.) | Was steckt dahinter |
|---|---|---|
| Beschaffung & Vertrieb | rund 40 % | Stromeinkauf am Markt, Vertriebskosten, Marge des Anbieters |
| Netzentgelte | rund 25–28 % | Nutzung der Stromnetze (Übertragung + Verteilung) |
| Steuern & Abgaben | rund 32–34 % | Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen, Mehrwertsteuer |
Bei einem durchschnittlichen Haushaltspreis von rund 37 ct/kWh entfallen damit nur etwa 15 ct/kWh auf Beschaffung und Vertrieb – der Rest sind Netz, Steuern und Umlagen2.
Die staatlich veranlassten Bestandteile im Detail
Netzentgelte bezahlen die Nutzung der Strominfrastruktur – von der Höchstspannungsleitung bis zum Verteilnetz vor der Haustür. Sie werden reguliert und von der Bundesnetzagentur überwacht3. Für Haushalte lagen sie zuletzt im Schnitt bei rund 9 bis 11 ct/kWh und sind damit einer der größten Einzelposten1.
Stromsteuer: Auf jede Kilowattstunde fallen 2,05 ct Stromsteuer an1. Sie ist eine bundesweit einheitliche Verbrauchsteuer.
Konzessionsabgabe: Das ist ein Entgelt, das Energieversorger an die Kommunen zahlen, damit sie öffentliche Wege für ihre Leitungen nutzen dürfen. Ihre Höhe hängt von der Gemeindegröße ab und liegt für Haushalte typischerweise bei rund 1,3 bis 2,4 ct/kWh2.
Umlagen: Hinzu kommen mehrere Umlagen, die den Netzausbau und bestimmte Fördermechanismen finanzieren:
- KWKG-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (rund 0,4–0,5 ct/kWh) – sie fördert die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme.
- § 19-StromNEV-Umlage – sie verteilt die Kosten für individuell reduzierte Netzentgelte großer Verbraucher auf alle (rund 1,5 ct/kWh)2.
- Offshore-Netzumlage – sie deckt Kosten und Haftungsrisiken der Anbindung von Windparks auf See (rund 0,6–0,9 ct/kWh)2.
Die frühere EEG-Umlage, lange der bekannteste Aufschlag, wird seit Mitte 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert. Sie taucht auf der Rechnung daher nicht mehr auf.
Mehrwertsteuer: Zum Schluss kommen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Summe aller vorgenannten Bestandteile. Bei einem Endpreis um 37 ct/kWh sind das rund 6 ct/kWh allein an Mehrwertsteuer2.
Warum der Börsenpreis nur ein Baustein ist
Diese Aufschlüsselung erklärt, warum ein dynamischer Tarif den Endpreis nicht so stark bewegt, wie man auf den ersten Blick erwarten würde. Wenn der Börsenpreis von 9 ct auf 4 ct halbiert wird, sinkt der Gesamtpreis eben nicht auf die Hälfte – denn Netzentgelte, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen und Mehrwertsteuer bleiben bestehen und machen den größeren Teil aus. Umgekehrt gilt: Selbst wenn der Börsenpreis kurzzeitig negativ ist, wird die Kilowattstunde für Haushalte in aller Regel nicht komplett kostenlos, weil die festen Bestandteile weiterlaufen. Nur die Beschaffungskomponente kann in solchen Stunden gegen null oder darunter gehen.
Ein realistischer Blick auf die eigene Rechnung heißt also: Der Börsenpreis bestimmt, wann Strom günstig ist – aber das Preisniveau insgesamt wird zu einem großen Teil von Netzentgelten, Steuern und Umlagen getragen, die unabhängig von der Tageszeit anfallen.
Quellen
Footnotes
-
Strom-Report – Strompreiszusammensetzung (Bestandteile in ct/kWh, Stromsteuer 2,05 ct, Netzentgelte, durchschnittlicher Börsenpreis): https://strom-report.com/strompreis-zusammensetzung/ ↩ ↩2 ↩3
-
BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) – Wie setzt sich eigentlich der Strompreis für Haushalte zusammen?: https://energiewende.bundeswirtschaftsministerium.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2025/04/Meldung/direkt-erklaert.html ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
-
Bundesnetzagentur – Preisbestandteile und Tarife: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/PreiseAbschlaege/Tarife-table.html ↩