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Smart Meter & intelligentes Messsystem: Pflicht, Kosten und Rollout

Aktualisiert am 12. Juli 2026

Der Austausch der alten schwarzen Ferraris-Stromzähler gegen digitale Technik läuft in Deutschland seit Jahren – doch für viele Haushalte wird das Thema erst jetzt konkret. Wer einen dynamischen Stromtarif nutzen möchte, der stündlich oder viertelstündlich dem Börsenpreis folgt, kommt am intelligenten Messsystem nicht vorbei. Dieser Artikel erklärt die Unterschiede der Zählertypen, wer wann verpflichtet ist, was der Einbau kosten darf und wie weit der Rollout tatsächlich ist.

Zwei Gerätetypen: moderne Messeinrichtung und intelligentes Messsystem

Das Gesetz unterscheidet klar zwei Stufen der Digitalisierung. Die moderne Messeinrichtung (mME) ist ein rein digitaler Zähler. Sie zeigt den aktuellen Verbrauch sowie historische Werte für Tage, Wochen, Monate und Jahre an, ist aber nicht ans Kommunikationsnetz angeschlossen – sie kann also von sich aus keine Daten versenden. Die abgelesenen Werte müssen weiterhin manuell oder vor Ort übermittelt werden.

Das intelligente Messsystem (iMSys), umgangssprachlich Smart Meter, besteht aus einer modernen Messeinrichtung plus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Dieses Gateway ist die sichere Kommunikationseinheit, die Zählerdaten verschlüsselt an den Messstellenbetreiber, den Netzbetreiber und – bei entsprechender Beauftragung – an den Stromlieferanten übermittelt. Erst das Gateway macht aus einem digitalen Zähler ein „intelligentes” System, das ferngesteuert ausgelesen werden kann und die Grundlage für zeitvariable Abrechnung bildet.

Wer bekommt was – und ab wann?

Rechtsgrundlage ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das durch das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende” (GNDEW, 2023) und eine erneute Novelle Anfang 2025 beschleunigt wurde.1 Grundsätzlich erhalten alle Verbrauchsstellen mindestens eine moderne Messeinrichtung. Ein intelligentes Messsystem ist verpflichtend unter anderem für:2

Für den durchschnittlichen Single- oder Zwei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch deutlich unter 6.000 kWh besteht dagegen zunächst keine Pflicht. Diese Haushalte haben aber seit 2025 ein Optionsrecht: Sie können den Einbau eines intelligenten Messsystems aktiv beim grundzuständigen Messstellenbetreiber verlangen, der die Installation dann innerhalb von vier Monaten durchführen muss.1

Der Rollout-Fahrplan: verbindliche Quoten

Verantwortlich für den Rollout sind nicht die Haushalte, sondern die grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) – meist Tochtergesellschaften der örtlichen Netzbetreiber. Das MsbG schreibt ihnen verbindliche Ausbauquoten vor: Bis Ende 2025 mindestens 20 % aller Pflichteinbaufälle und bis Ende 2032 mindestens 90 % aller Pflichteinbaufälle. Die Zwischenziele für 2026, 2028 und 2030 sind dagegen kohortenbezogen – sie verlangen jeweils 90 % der in diesem Zeitraum neu hinzugekommenen Pflichtfälle, nicht einen festen Gesamtanteil.3 Verfehlt ein Betreiber die Quoten, drohen Aufsichtsmaßnahmen und Zwangsgelder der Bundesnetzagentur.

Wie ambitioniert diese Vorgaben sind, zeigen die realen Zahlen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur zum Stand Ende des dritten Quartals 2025 waren erst rund zwei Millionen Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet – das entspricht 3,8 % aller rund 54 Millionen Messstellen. Bezogen allein auf die gesetzlichen Pflichteinbaufälle lag die Quote bei 20,2 %, womit die 20-Prozent-Marke zum Jahresende 2025 nur knapp erreicht wurde. Weitere 52,4 % der Messstellen verfügten immerhin über eine moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationsanbindung.4

Was der Einbau kosten darf: die Preisobergrenzen (POG)

Damit der Pflichteinbau nicht zur unkalkulierbaren Kostenfalle wird, deckelt das MsbG die jährlichen Entgelte durch Preisobergrenzen (POG). Mit der Novelle von Februar 2025 wurden sie rückwirkend zum 1. Januar 2025 angehoben. Es gelten seither folgende jährliche Höchstbeträge:1

FallPreisobergrenze / Jahr
Moderne Messeinrichtung (mME)25 €
iMSys, Verbrauch < 6.000 kWh30 €
iMSys, Verbrauch 6.000–10.000 kWh40 €
iMSys mit PV-Anlage bis 15 kW oder Wärmepumpemax. 50 €

Verlangt ein Verbraucher den freiwilligen Einbau (Optionsrecht), darf zusätzlich ein einmaliges Entgelt von höchstens 100 € berechnet werden.1 Die POG sind bewusst niedriger als die tatsächlichen Systemkosten angesetzt; die Differenz tragen im Rollout-Modell die Netzbetreiber und letztlich die Allgemeinheit über die Netzentgelte.

Warum das Smart Meter Voraussetzung für dynamische Tarife ist

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden mindestens einen dynamischen Tarif anzubieten, dessen Preis sich am Börsenstrompreis orientiert. Ein solcher Tarif rechnet den Verbrauch stunden- oder – seit der Marktumstellung im Oktober 2025 – sogar viertelstundengenau ab. Das setzt zwingend voraus, dass der Zähler den Verbrauch zeitlich fein aufgelöst und fernübermittelbar erfasst. Genau das leistet nur das intelligente Messsystem mit seinem Gateway; eine moderne Messeinrichtung allein reicht nicht.

Für Verbraucher heißt das: Der Wechsel in einen dynamischen Tarif und die Nutzung günstiger Börsenpreisfenster lohnen sich vor allem dann, wenn ein Smart Meter verbaut ist – etwa in Kombination mit steuerbaren Geräten wie Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher. Wer heute noch keinen Pflichtfall darstellt, aber über flexible Lasten verfügt, kann über das Optionsrecht aktiv den Einbau anstoßen.

Quellen

Footnotes

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): „Bundesrat bestätigt Änderungen für schnelleren Smart-Meter-Rollout”, Pressemitteilung vom 14.02.2025. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2025/20250214-bundesrat-bestaetigt-aenderungen-fuer-schnelleren-smart-meter-rollout.html 2 3 4

  2. Bundesnetzagentur: „Messeinrichtungen / Zähler – Ablauf der Einführung”. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/_faq/Ablauf_RollOut_table.html

  3. Bundesnetzagentur: „Roll-out intelligenter Messsysteme”. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/iMSys/artikel.html

  4. pv magazine Deutschland: „Smart-Meter-Rollout erreicht 20-Prozent-Marke bei Pflichteinbaufällen”, 29.12.2025 (Datenstand Q3 2025, Bundesnetzagentur). https://www.pv-magazine.de/2025/12/29/smart-meter-rollout-erreicht-20-prozent-marke-bei-pflichteinbaufaellen/