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Von der Börse bis zur Steckdose: Wer am Strompreis mitverdient

Aktualisiert am 12. Juli 2026

Der Strompreis, den ein Haushalt auf der Rechnung sieht, ist die Summe vieler Einzelposten. Zwischen dem Kraftwerk, das den Strom erzeugt, und der Steckdose in der Wohnung stehen mehrere Akteure, die jeweils einen Teil des Preises beanspruchen – teils für Leistungen, teils als staatliche Abgabe. Dieser Artikel geht die Wertschöpfungskette Strom von der Börse bis zur Steckdose durch und ordnet ein, wer wofür bezahlt wird.

Die drei großen Blöcke des Strompreises

Nach Analysen auf Basis von BDEW-Daten setzt sich der Haushaltsstrompreis 2025 grob aus drei Blöcken zusammen: rund 40 % Beschaffung und Vertrieb (Stromerzeugung/-einkauf inklusive Marge des Lieferanten), rund 28 % Netzentgelte und rund 32 % Steuern, Abgaben und Umlagen.1 Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis lag 2025 bei etwa 39,6 ct/kWh und damit rund 1,75 ct unter dem Vorjahreswert.1 Hinter diesen Blöcken stehen konkrete Akteure.

1. Die Erzeuger

Am Anfang steht die Stromerzeugung – von Wind- und Solarparks über Wasserkraft und Biomasse bis zu Gas- und Kohlekraftwerken. Die Erzeuger verkaufen ihren Strom überwiegend nicht direkt an Haushalte, sondern über Termin- und Spotmärkte. Ihr Erlös ist im Beschaffungsanteil des Preises enthalten. Für Erneuerbare gilt zusätzlich das Modell der Direktvermarktung: Anlagenbetreiber vermarkten ihren Strom an der Börse und erhalten bei Bedarf eine gesetzlich geregelte Marktprämie.

2. Die Börse (EPEX SPOT)

Die Strombörse selbst verkauft keinen Strom, sondern organisiert den Handel. Für Deutschland und Luxemburg ist die EPEX SPOT der zentrale Handelsplatz. In ihrer täglichen Day-Ahead-Auktion um 12:00 Uhr entsteht der Börsenstrompreis, der als Referenz für dynamische Tarife und für die Beschaffung der Lieferanten dient. Die Börse verdient an Handelsgebühren, nicht an einer Marge auf den Strompreis – ihre Rolle ist die eines neutralen Marktplatzes, der Angebot und Nachfrage zusammenführt.

3. Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber (Netzentgelte)

Damit der Strom vom Kraftwerk zum Haushalt gelangt, wird er durch das Netz transportiert – zunächst über die Höchstspannungsnetze der Übertragungsnetzbetreiber (in Deutschland Amprion, TenneT, 50Hertz und TransnetBW), dann über die Mittel- und Niederspannungsnetze der regionalen Verteilnetzbetreiber. Für die Nutzung dieser Infrastruktur fällt das Netzentgelt an, das jeder Haushalt über seine Stromrechnung mitbezahlt.

Die Netzentgelte machten 2025 rund 28 % des Strompreises aus und lagen für private Haushalte im Schnitt bei etwa 10,95 ct/kWh (bei 3.500 kWh Jahresverbrauch); zu Jahresbeginn 2025 sanken sie im Mittel um etwa 4,1 %.1 Netze sind natürliche Monopole – es gibt pro Region nur ein Stromnetz –, weshalb die Entgelte staatlich reguliert werden (siehe unten).

4. Der Messstellenbetreiber

Ein eigener, oft übersehener Akteur ist der Messstellenbetreiber, der den Zähler stellt, betreibt und ausliest. Meist ist das der grundzuständige Messstellenbetreiber (in der Regel eine Gesellschaft des örtlichen Netzbetreibers); Kunden können aber auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Für den Messstellenbetrieb fällt ein jährliches Entgelt an, dessen Höhe – gerade bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen – durch die gesetzlichen Preisobergrenzen gedeckelt ist.

5. Der Stromlieferant

Der Lieferant (Energieversorger, Stadtwerk oder unabhängiger Anbieter) ist der Vertragspartner des Haushalts. Er beschafft den Strom an der Börse oder über Termingeschäfte, bündelt alle Preisbestandteile – Beschaffung, Netzentgelte, Messkosten, Steuern und Abgaben – auf der Rechnung und trägt das Preis- und Mengenrisiko. Sein eigener Anteil (Vertrieb und Marge) steckt im Beschaffungsblock. Der Lieferant ist auch derjenige, der seit 2025 verpflichtend einen dynamischen Tarif anbieten muss.

6. Staat: Steuern, Abgaben und Umlagen

Der größte einzelne „Mitverdiener” ist der Staat. Der Block Steuern, Abgaben und Umlagen lag 2025 bei rund 32 % des Strompreises.1 Dazu zählen unter anderem:1

Die frühere EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird seit Mitte 2022 nicht mehr über den Strompreis erhoben, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert – ein Beispiel dafür, dass sich diese Komponenten politisch verändern.

Die Bundesnetzagentur als Regulierer

Über allem steht die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde. Sie hat keine Marge am Strompreis, prägt ihn aber entscheidend: Sie genehmigt und reguliert die Netzentgelte der monopolistischen Netzbetreiber, überwacht den Smart-Meter-Rollout und die Einhaltung der Preisobergrenzen, sorgt für Transparenz (etwa über die Datenplattform SMARD) und wacht über den fairen Wettbewerb der Lieferanten. Ihr Insight-Beitrag „Was kostet der Strom – und warum?” ordnet die Preisbestandteile für Verbraucher ein.2 Ohne diese Regulierung könnten Netzbetreiber ihre Monopolstellung ausnutzen – die Bundesnetzagentur ist damit der Garant dafür, dass die Netzentgelte angemessen bleiben.

Fazit

Vom Erzeuger über Börse, Netze, Messstelle und Lieferant bis zum Staat verdienen viele Akteure am Strompreis mit – jeder für eine klar abgegrenzte Leistung oder Abgabe. Grob gilt die Drittelung: rund 40 % Beschaffung, knapp 30 % Netz, gut 30 % Staat. Wer seinen Strompreis verstehen und senken will, sollte wissen, an welchem dieser Hebel er überhaupt ansetzen kann – am ehesten am Beschaffungsteil über einen günstigen oder dynamischen Tarif, während Netzentgelte und Abgaben weitgehend feststehen.

Quellen

Footnotes

  1. Strom-Report / BDEW-Strompreisanalyse 2025: Zusammensetzung des Strompreises (ca. 40 % Beschaffung, 27,6 % Netzentgelte, 32 % Steuern & Abgaben; Netzentgelt ø 10,95 ct/kWh; Durchschnittspreis 39,6 ct/kWh). https://strom-report.com/strompreis-zusammensetzung/ 2 3 4 5

  2. Bundesnetzagentur – Insight-Blog: „Was kostet der Strom – und warum?” (Rolle der Regulierung, Preisbestandteile). https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Insight/Texte/Energiewende/Strompreis.html